ENTWICKLUNGSGESETZ 4887/2022

Verarbeitung-Logistics

Entwicklungsgesetz (L.4887/2022) wurde veröffentlicht, das das aktuelle  Entwicklungsgesetz (L.4399/2016) ersetztDas Ziel des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen mit der Genehmigung des neuen Entwicklungsgesetzes ist die Verstärkung der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes durch die Bereitstellung von Anreizen für bestimmte Aktivitäten und Sektoren

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das neue Fördergesetz 2022 die Beschleunigung und Vereinfachung der Bewertungs-, Genehmigungs- und Kontrollverfahren der eingereichten Investitionsvorhaben sowie die Bereitstellung höherer Fördersätze vor.

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

1. ZEITABSCHNITT: 27.Juli 2022 – 31. Oktober 2022
2. ZEITABSCHNITT: 1 Juni 2023 – September 2023

Inhalt des Investitionsplans

  • Erstellen einer neuer Anlage. 
  • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage. 
  • Diversifizierung der Produktion einer Anlage. 
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage.

Begünstigte

  • Handelsunternehmen 
  • Genossenschaft 
  • Sozialgenossenschaften, Landwirtschaftliche Genossenschaften, Produzentengruppen, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften 
  • Konzerne, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, 
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und deren Tochtergesellschaften unter Voraussetzungen.

Budget

  • 1.000.000 Euro für große Unternehmen, 
  • 500.000 Euro für mittelständische Unternehmen, 
  • 250.000 Euro für kleine Unternehmen, 
  • 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen, 
  • 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin,S.Ep.) sowie landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Produzentengruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.).

Untergeordnete Investitionspläne

Förderfähige Wirtschaftszweige sind: 

  • Die Verarbeitungsbranche  
  • Die Logistics- Branche

Förderfähige Ausgaben

Förderfähige Ausgaben innerhalb der Regionalbeihilfen 

Sachanlagen 

  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäudeeinrichtungen, sowie Sonder- und Nebeneinrichtungen der Gebäude und die Gestaltung des Umfeldes. Diese Kosten dürfen kumulativ nicht mehr als fünfundvierzig  Prozent (45 %) der geförderten Gesamtkosten regionaler Natur betragen. Der obige Koeffizient wird auf siebzig Prozent (70%) für Investitionsprojekte der Transportdienste mit Logistics- Verwaltung an dritte Personen (Logistics- Code Nummer der Aktivität: 52.29.19.03) festgelegt, wie auch auf achtzig Prozent (80%) die in Gebäuden durchgeführt werden, die unter Denkmalschutz eingestuft sind. Anschaffung des ganzen bestehenden Anlagevermögens für KMU unter Voraussetzungen.
  • Stärkung des Kaufs aller oder eines Teils des vorhandenen Anlagevermögens, wie Gebäude, Maschinen und andere Einrichtungen eines Betriebs (unter Voraussetzungen).
  • Kauf und Installation neuer moderner Maschinen und anderer Ausrüstungen, technischer Anlagen und Transportmittel für den internen Verkehr., 
  • Leasing für Finanzierungsleasing von neuen modernen Maschinen und anderen Ausrüstungen., 
  • Spezielle& mechanische Einrichtungen 

Immaterielle Vermögenswerte 

  • Technologietransfer, Kauf von geistigen Eigentumsrechten, Lizenzen, Patenten, Know-how und nicht geschütztem technischem Wissen. 
  • Qualitätssicherungssysteme, Zertifizierungen, Softwarelieferung und -installation sowie Systeme der Unternehmensorganisation. 
  • Bei großen Unternehmen dürfen die förderfähigen Kosten für immaterielle Vermögenswerte 30 % der förderfähigen Gesamtkosten und bei KMU 50 % nicht übersteigen. 

Gehaltskosten (selbstständige Ausgaben) 

  • Die Gehaltskosten der neuen Arbeitsplätze, die als Ergebnis der Umsetzung des Investitionsplans geschaffen werden, werden für zwei (2) Jahre ab der Schaffung jeder Stelle berechnet. Die oben genannten Gehaltskosten sind nur unabhängig und nicht in Kombination mit Absatz a‘ und/oder b‘ und solange eine Anfangsinvestition getätigt wird, förderfähige Ausgaben. 

 

Förderfähige Ausgaben außer Regionalbeihilfen 

  • Ausgaben für Beratungsdienste im Zusammenhang mit Investitionsplänen neuer kleiner und mittlerer Unternehmen, die nicht Gegenstand kontinuierlicher oder periodischer Aktivitäten sein können und nicht mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens verknüpft werden können. Als Neugeschäft gilt ein neu gegründetes Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Aufnahme sein Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen hat.
  • Ausgaben für die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte.
  • Kosten für Abfallrecycling und Wiederverwendung
  • Ausgaben für Berufsausbildung. Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Höherqualifizierung oder Umschulung von Arbeitnehmern. 
  • Ausgaben für KMU-Teilnahmen an Messen. 
  • Ausgaben für Investitionsbeihilfe an KMU.

Andere Informationen

Finanzplan von Investitionsprojekten 

Jeder Träger beteiligt sich entweder mit eigenen Mitteln oder mit Fremdfinanzierung (oder mit einer Kombination aus beiden).

Die Vorabgenehmigung des Darlehens sollte elektronisch über die Informationssysteme des Entwicklungsgesetzes (P.S.A.N.) eingereicht werden. spätestens innerhalb von 45 Tagen nach Bewerbungsschluss. 

 

Arten der finanziellen Unterstützungen 

  • Beihilfe. 
  • Zuschuss zum Finanzierungsleasing. 
  • Subventionierung der Kosten der geschaffenen Arbeitsplätze. 
  • Steuerfreiheit. 

 

Intensitäten und Beträge der Regionalbeihilfen 

Für sehr kleine und kleine Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses in Höhe des Höchstsatzes der Regionalbeihilfecharta gewährt. Der Förderanreiz wird zu achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Fördergebietskarte gewährt, es sei denn, der Ort der Durchführung der Investition fällt unter die vom Ministerium veröffentlichte Tabelle der Sondergebiete (100 %) oder die Immobilie der Investition unter Denkmalschutz steht (90%). 

Für mittlere und große Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses mit achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Fördergebietskarte gewährt. Der Anreiz des Zuschusses wird nur mittelständischen Unternehmen und nur den regionalen Einheiten von Ost-Mazedonien und Thrazien gewährt. 

 

Höchstbeträge der gewährten Beihilfen 

Der Gesamtförderbetrag pro eingereichtes Investitionsvorhaben von sehr kleinen und kleinen Unternehmen darf den Betrag von 3.000.000 € für alle Beihilfearten nicht überschreiten. 

Für mittlere und große Unternehmen darf der Beihilfebetrag nicht die fünf Millionen Euro (5.000.000 €) zur Unterstützung der Steuerbefreiung überschreiten.

Es gibt die Möglichkeit der Kombination der Beihilfen. 

Die jeder Einrichtung gewährte Beihilfe, die auch Beihilfen für kooperierende oder verbundene Unternehmen umfasst, darf kumulativ 20.000.000 € für ein einzelnes Unternehmen und 30.000.000 € für alle kooperierenden Unternehmen entsprechend ihrem Anteil an Beteiligung oder verbundenen Unternehmen nicht übersteigen.

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