ENTWICKLUNGSGESETZ 4887/2022

Unternehmertum 360°

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

9. Januar 2023 – 10. April 2023.

Inhalt des Investitionsplans

  • Erstellen einer neuen Anlage. 
  • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage. 
  • Diversifizierung der Produktion einer Anlage. 
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage.

Begünstigte

  • Handelsunternehmen 
  • Genossenschaft 
  • Sozialgenossenschaften, Landwirtschaftliche Genossenschaften, Produzentengruppen, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften 
  • Konzerne, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, 
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und deren Tochtergesellschaften unter Voraussetzungen.

Budget

  • 1.000.000 Euro für große Unternehmen, 
  • 500.000 Euro für mittelständische Unternehmen, 
  • 250.000 Euro für kleine Unternehmen, 
  • 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen, 
  • 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin,S.Ep.) sowie landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Produzentengruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.).

Untergeordnete Investitionspläne

Förderfähige Wirtschaftszweige sind:

  • Abbau von Erzen 
  • Andere Bergwerke und Steinbrüche 
  • Meerwasserentsalzungsdienste 
  • Abfallbehandlung und Entsorgung 
  • Materialrückgewinnung 
  • Abwasserentsorgung und andere Dienstleistungen für die Abfallwirtschaft 
  • Verlagsaktivitäten 
  • Produktion von Spielfilmen, Videos und Fernsehprogrammen, Tonaufnahmen und Musikveröffentlichungen 
  • Streaming von Video und Audio 
  • Webportale 
  • Verwaltung von Nichtwohngebäuden 
  • Krankenhausrehabilitationsdienste 
  • Heimpflegedienste für ältere und behinderte Menschen 
  • Bibliotheksdienste 
  • Stadiondienste 
  • Schwimmbaddienstleistungen 
  • Bügelservice 
  • Mechanischer Wäscheservice

Förderfähige Ausgaben

Förderfähige Ausgaben außer Regionalbeihilfen 

Sachanlagen

  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäudeeinrichtungen, Sonder- und Nebeneinrichtungen der Gebäude, sowie die Gestaltung des Umfeldes. Diese Kosten dürfen kumulativ nicht mehr als sechzig Prozent (45 %) der geförderten Gesamtkosten regionaler Natur betragen. Der obige Koeffizient wird auf achtzig Prozent (80%) für Investitionsprojekte festgelegt, die in Gebäuden durchgeführt werden, die unter Denkmalschutz eingestuft sind. 
  • – Kauf aller vorhandenen Anlagegüter, für KMU, unter Voraussetzungen.
  • Stärkung des Kaufs aller oder eines Teils des bestehenden Anlagevermögens, wie Gebäude, Maschinen und andere Betriebseinrichtungen (unter Voraussetzungen).
  • Kauf und Installation neuer moderner Maschinen und anderer Geräte, technischer Anlagen und Transportmittel für den internen Verkehr.
  • Leasing für Finanzierungsleasing von neuen modernen Maschinen und anderen Ausrüstungen.
  • Spezielle und mechanische Einrichtungen.

Immaterielle Vermögenswerte 

  • Technologietransfer, Kauf von geistigen Eigentumsrechten, Lizenzen, Patenten, Know-how und nicht geschütztem technischem Wissen.
  • Qualitätssicherungssysteme, Zertifizierungen, Softwarelieferung und -installation sowie Systeme der Unternehmensorganisation.
  • Bei großen Unternehmen dürfen die förderfähigen Kosten für immaterielle Vermögenswerte 30 % der förderfähigen Gesamtkosten und bei KMU 50 % nicht übersteigen.

Gehaltskosten (selbstständige Ausgaben) 

  • Die Gehaltskosten der neuen Arbeitsplätze, die als Ergebnis der Umsetzung des Investitionsplans geschaffen werden, werden für zwei (2) Jahre ab der Schaffung jeder Stelle berechnet. Die oben genannten Gehaltskosten sind nur unabhängig und nicht in Kombination mit Absatz a‘ und/oder b‘ und solange eine Anfangsinvestition getätigt wird, förderfähige Ausgaben.

Förderfähige Ausgaben außer Regionalbeihilfen 

  • Ausgaben für Beratungsdienste im Zusammenhang mit Investitionsplänen neuer kleiner und mittlerer Unternehmen, die nicht Gegenstand kontinuierlicher oder periodischer Aktivitäten sein können und nicht mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens verknüpft werden können. Als Neugeschäft gilt ein neu gegründetes Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufnahme sein Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen hat.
  • Kosten für Sanierung schadstoffbelasteter Standorte.
  • Kosten für Abfallrecycling und Wiederverwendung. 
  • Ausgaben für Berufsausbildung. Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Höherqualifizierung oder Umschulung von Arbeitnehmern.
  • Ausgaben für KMU-Teilnahmen an Messen. 
  • Ausgaben für Investitionsbeihilfen für KMU. 

Andere Informationen

Finanzplan von Investitionsprojekten

Jeder Träger beteiligt sich entweder mit eigenen Mitteln oder mit Fremdfinanzierung (oder mit einer Kombination aus beiden) an den Kosten des Investitionsplans 

Die Vorabgenehmigung des Darlehens sollte elektronisch über die Informationssysteme des Entwicklungsgesetzes (P.S.A.N.) eingereicht werden. spätestens innerhalb von 45 Tagen nach Bewerbungsschluss.

 

Art der finanziellen Unterstützungen

  • Beihilfe
  • Zuschuss zum Finanzierungsleasing.
  • Subventionierung der Kosten der geschaffenen Arbeitsplätze.
  • Steuerfreiheit.

Intensitäten und Beträge der Regionalbeihilfen 

Für sehr kleine und kleine Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses in Höhe des Höchstsatzes der Regionalbeihilfecharta gewährt. Der Förderanreiz wird zu achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Fördergebietskarte gewährt, es sei denn, der Ort der Durchführung der Investition fällt unter die vom Ministerium veröffentlichte Tabelle der Sondergebiete (100 %) oder die Immobilie der Investition unter Denkmalschutz steht (90%).

Für mittlere und große Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses mit achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Fördergebietskarte gewährt. Der Anreiz des Zuschusses wird nur mittelständischen Unternehmen und nur den regionalen Einheiten von Ost-Mazedonien und Thrakien gewährt.

Höchstbeträge der gewährten Beihilfen 

Der Gesamtförderbetrag pro eingereichtes Investitionsvorhaben darf den Betrag von 3.000.000 € für alle Beihilfearten nicht überschreiten.

Für mittlere und große Unternehmen darf der Beihilfebetrag  den Betrag von 5.000.000 zur Unterstützung der Steuerfreiheit, nicht überschreiten. 

Eine Kombination der Hilfsmittel ist möglich.

Die jeder Einrichtung gewährte Beihilfe, die auch Beihilfen für kooperierende oder verbundene Unternehmen umfasst, darf kumulativ 20.000.000 € für ein einzelnes Unternehmen und 30.000.000 € für alle kooperierenden Unternehmen entsprechend ihrem Anteil an Beteiligung oder verbundenen Unternehmen nicht übersteigen.

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