Förderfähige Wirtschaftszweige sind:
Förderfähige Ausgaben außer Regionalbeihilfen
Sachanlagen
Immaterielle Vermögenswerte
Gehaltskosten (selbstständige Ausgaben)
Förderfähige Ausgaben außer Regionalbeihilfen
Finanzplan von Investitionsprojekten
Jeder Träger beteiligt sich entweder mit eigenen Mitteln oder mit Fremdfinanzierung (oder mit einer Kombination aus beiden) an den Kosten des Investitionsplans
Die Vorabgenehmigung des Darlehens sollte elektronisch über die Informationssysteme des Entwicklungsgesetzes (P.S.A.N.) eingereicht werden. spätestens innerhalb von 45 Tagen nach Bewerbungsschluss.
Art der finanziellen Unterstützungen
Intensitäten und Beträge der Regionalbeihilfen
Für sehr kleine und kleine Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses in Höhe des Höchstsatzes der Regionalbeihilfecharta gewährt. Der Förderanreiz wird zu achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Fördergebietskarte gewährt, es sei denn, der Ort der Durchführung der Investition fällt unter die vom Ministerium veröffentlichte Tabelle der Sondergebiete (100 %) oder die Immobilie der Investition unter Denkmalschutz steht (90%).
Für mittlere und große Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses mit achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Fördergebietskarte gewährt. Der Anreiz des Zuschusses wird nur mittelständischen Unternehmen und nur den regionalen Einheiten von Ost-Mazedonien und Thrakien gewährt.
Höchstbeträge der gewährten Beihilfen
Der Gesamtförderbetrag pro eingereichtes Investitionsvorhaben darf den Betrag von 3.000.000 € für alle Beihilfearten nicht überschreiten.
Für mittlere und große Unternehmen darf der Beihilfebetrag den Betrag von 5.000.000 € zur Unterstützung der Steuerfreiheit, nicht überschreiten.
Eine Kombination der Hilfsmittel ist möglich.
Die jeder Einrichtung gewährte Beihilfe, die auch Beihilfen für kooperierende oder verbundene Unternehmen umfasst, darf kumulativ 20.000.000 € für ein einzelnes Unternehmen und 30.000.000 € für alle kooperierenden Unternehmen entsprechend ihrem Anteil an Beteiligung oder verbundenen Unternehmen nicht übersteigen.
Um Sie besser bedienen zu können, füllen Sie bitte das Formular aus und wir werden Sie bezüglich des Termins kontaktieren.
Lassen Sie sich von Neuigkeiten im Investitionsgebiet informieren
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