Aufschwungs- und Entwicklungsfond

INTELLIGENTE FERTIGUNG

Ziel dieser Handlung ist es, den industriellen Wandel durch die Digitalisierung von Geschäfts- und Produktionsfunktionen zu beschleunigen, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern und eine widerstandsfähige Industrie zu schaffen.

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

23. November 2022 – 23. Januar 2023 um 17:00 Uhr.

Inhalt des Investitionsplans

Der Investitionsplan muss mit dem Industrie -Modell 4.0 kompatibel sein. und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen: 

  • Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence) und Analyse/Management großer Datenmengen (Big Data) zugunsten des Produktionsprozesses (Artificial Intelligence – AI and Big Data Analysis) 
  • Intelligente Fertigungstechnologien (Smart Manufacturing Technologies),  wie Machine-to-Machine-Lernen (M2M), Manufacturing Execution Systems (MES), Überwachungs- und Datenerfassungssysteme (SCADA) usw. 
  • Robotik zur Aufrüstung und Automatisierung bestehender Produktionslinien mit mechanischer Ausrüstung und digitalen Technologien wie Sensoren, Automatisierung, Roboteranwendung und Fernnutzung von Produktionsausrüstung

Begünstigte

  • Förderfähig sind bestehende und neue Unternehmen, die eine einfache oder doppelte Buchführung (Buchführung der Kategorie B oder C) verwenden, die vor dem Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung (d. h. 28.9.2022) eingerichtet worden sein müssen. Spezieller: 
  • ● Bestehende Unternehmen sind Unternehmen, die bis zum 31.12.2021 zwei oder mehr Geschäftsjahre abgeschlossen haben. 
  • ● Neue Unternehmen sind Unternehmen, die bis zum 31.12.2021 noch nicht zwei Geschäftsjahre abgeschlossen haben 
  • Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die eine der folgenden Rechtsformen haben: AG, GmbH, oHg, KG, Einpersonen-Gesellschaft und Einzelunternehmen.

Budget

Das subventionierte Budget für jeden Investitionsvorschlag darf 250.000 € nicht unterschreiten und 6.000.000 nicht überschreiten

Untergeordnete Investitionspläne

Der Wirtschaftszweig ist: 

  • Das verarbeitende Gewerbe.

Förderfähige Ausgaben

  • Mechanische Ausrüstung – Bis zu 100 % des subventionierten Budgets 
  • Ausgaben für Gebäude – bis zu 20 % des subventionierten Budgets 
  • Spezielle Gebäudeeinrichtungen (für Einrichtungen, die zur digitalen Transformation beitragen) – Bis zu 40 % des subventionierten Budgets 
  • Ausgaben für Laborausrüstung – Bis zu 30 % des subventionierten Budgets 
  • Ausgaben für Software und IT-Ausrüstung – Bis zu 20 % des subventionierten Budgets 
  • Kosten für Beratungsdienste– Studien zur Anpassung des Unternehmens an die Anforderungen von Industrie 4.0 – bis zu 10 % des subventionierten Budgets. Die Erbringung von Überwachungs- und Managementdienste des Investitionsvorhabens beträgt bis zu 2.500,00 € 
  • Training-Anpassung der Arbeitskräfte (Weiterqualifizierung und Umschulung) in direktem Zusammenhang mit dem Investitionsplan – Bis zu 10 % des subventionierten Budgets

Das Datum des Beginns der Förderfähigkeit für den Investitionsvorschlag ist das Datum der Einreichung des Förderantrags.

Andere Informationen

Fördersätze 

Der Beihilfehöchstsatz pro begünstigtes Unternehmen darf die in der Regionalbeihilfecharta festgelegten Beihilfeintensitätsgrenzen nicht überschreiten 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

REGIONEN GRÖSSE DER UNTERNEHMEN

Ausgaben des Artikels 14

Ausgaben des Artikels

18 und 31

MITTLERE KLEINE- Unabhängig von Grösse

 

Nordägäis

Kreta 

Ostmazedonien-Thrazien

Zentralmazedonien

West-Mazedonien

Εpirus

Thessalien

Ionische Inseln

West Griechenland

Μittelgriechenland

Evrytania

Peloponnes:Stadtgemeinde

Megalopolis, Gortynia, 

Tripoli, Oihalia

Peloponnes: übrige Stadtgemeinden

Sudägäis

Ost-Attika/West-Attika/

Piräus und Inseln

Westlicher Sektor von Athen

70%

60%

60%

60%

60%

60%

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50%

60%

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50%

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35%

25%

75%

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60%

70%

60%

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45%

35%

50%

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50%

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50%

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50%

50%

50%

 

Die zentralen, nördlichen und südlichen Sektoren Athens sind von der Beihilfe ausgeschlossen.

Finanzierungsschema 

Die Eigenbeteiligung des Begünstigten entspricht der Differenz zwischen dem förderfähigen Budget und der öffentlichen Beihilfe. Der Investor muss mindestens 25 % der erforderlichen privaten Beteiligung an dem vorgeschlagenen Investitionsprojekt haben, was in keinem Fall eine staatliche Beihilfe darstellt. 

Zeitplan für die Umsetzung 

Die Dauer der Durchführung der genehmigten Projekte ist auf vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Unterzeichnung des Aufnahmebeschlusses des Unternehmens festgelegt, wobei mindestens 30 % der Kosten des genehmigten subventionierten Budgets durchgeführt worden sein müssen und Gegenstand einer Verifizierungsanfrage im ersten Jahr seiner Umsetzung werden.

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