Bestehende Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen, die vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsantrags kumulativ:
Die öffentlichen Gesamtausgaben verfügbar für das Investitionsprogramm belaufen sich auf 300.000.000,00 €
Das Gesamtbudget des Investitionsplans kann zwischen 200.001,00 € – 1.200.000,00 € betragen. Das geförderte Budget des Investitionsvorhabens darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einer der drei (oder weniger, wenn die Gesellschaft nicht drei abgeschlossen hat), der Einreichung des Förderantrags vorangegangenen, abgeschlossenen Verwaltungsperioden erzielt wird, nicht überschreiten, mit einer betraglichen Höchstgrenze von 1.000.000 €.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40 % je nach Art des Unternehmens und der Region der Umsetzung des Investitionsplans und kann um 10 % erhöht werden, solange die „Green Transition“-Kosten während der abschließenden Überprüfungsphase mit einem Prozentsatz von 20 % des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans realisiert und zertifiziert werden.
Handel, Produktion, Tourismus und Dienstleistungen
Die maximale Dauer der Fertigstellung des materiellen und finanziellen Objekts des Investitionsprojekts darf vierundzwanzig (24) Monate ab Ausstellungsdatum des Gründungsbeschlusses nicht überschreiten.
Um Sie besser bedienen zu können, füllen Sie bitte das Formular aus und wir werden Sie bezüglich des Termins kontaktieren.
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