WETTBEWERBSFÄHIGKEIT 2021-2027

Grüne Transformation des Mittelstands

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

22.03.2023 und endet, sobald das Budget ausgeschöpft ist.

Inhalt des Investitionsplans

Begünstigte

Bestehende Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen, die vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsantrags kumulativ:

  • Mindestens eine (1) vollständige administrative Nutzung abgeschlossen haben
  • Im Wesentlichen aktiv (Hauptaktivitätscode oder als Aktivitätscode mit den höchsten Einnahmen) in einer (1) berechtigten Aktivitäts-CA zu sein
  • Besitzen Sie die zulässige(n) Investitionskreditkarte(n).
  • Mindestens drei (3) EMEs abhängiger Arbeit während des Kalenderjahres vor Einreichung des Förderantrags 

Budget

Die öffentlichen Gesamtausgaben verfügbar für das Investitionsprogramm belaufen sich auf 300.000.000,00 €

Das Gesamtbudget des Investitionsplans kann zwischen 200.001,00 € – 1.200.000,00 € betragen. Das geförderte Budget des Investitionsvorhabens darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einer der drei (oder weniger, wenn die Gesellschaft nicht drei abgeschlossen hat), der Einreichung des Förderantrags vorangegangenen, abgeschlossenen Verwaltungsperioden erzielt wird, nicht überschreiten, mit einer betraglichen Höchstgrenze von 1.000.000 €.

Der Fördersatz beträgt bis zu 40 % je nach Art des Unternehmens und der Region der Umsetzung des Investitionsplans und kann um 10 % erhöht werden, solange die „Green Transition“-Kosten während der abschließenden Überprüfungsphase mit einem Prozentsatz von 20 % des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans realisiert und zertifiziert werden.

Untergeordnete Investitionspläne

Handel, Produktion, Tourismus und Dienstleistungen

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Gebäude und sonstige Einrichtungen: Gebäude, Einrichtungen und Umgebung (bis zu 40 % des förderfähigen Budgets)
  • Ausrüstungskosten:
  • Produktions- und mechanische Ausrüstung (Auftragskosten) (bis zu 100 % des förderfähigen Budgets), Sonstige Ausrüstung (bis zu 5 % des förderfähigen Budgets) 
  • Equipment (GREEN)*, Equipment zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung, Circular Economy Equipment, Equipment zur Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen zur Stromerzeugung und Eigenbedarfsdeckung (Eigenproduktion) bis 10KW (max bis 50 % des förderfähigen Budgets)
  • Aufwendungen für die Erbringung von Dienstleistungen:
  • Zertifizierung von Produkten – Dienstleistungen – Prozessen, Zertifizierung und Konformität von Produkten nach national harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder und/oder Länder außerhalb der EU, Zertifizierung von Dienstleistungen & Verfahren nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und Internationale Standards, Geistiges Eigentum, – Patente – Know-how-Transfer (bis zu 10 % des förderfähigen Budgets für das Deminimis-Regime und bis zu 10 % des förderfähigen Budgets mit einer Höchstgrenze von 50.000 € für das GAS-Regime)  
  • Verpackungsdesign – Etikett – Branding-Services (bis zu 5 % des förderfähigen Budgets) 
  • Werbe- und Outreach-Kosten (bis zu 20.000 € nur für das Deminimis-Programm)
  • Teilnahme an Messen (bis zu 10 % des förderfähigen Budgets) 
  • Technische Studien (bis zu 10 % des förderfähigen Budgets für das Deminimis-Regime und bis zu 10 % mit einem Höchstbetrag von 80.000 € des förderfähigen Budgets für das GAS-Regime)
  • Beratungsdienste (bis zu 4 % des förderfähigen Budgets für das Deminimis-Regime und bis zu 4 % des förderfähigen Budgets mit einer Höchstgrenze von 25.000 € für das GAS-Regime)
  • Transportmittel: Transportmittel (GRÜN)* obligatorisch elektrisch (bis zu 50.000 € für die Deminimis-Regelung und bis zu 25 % des förderfähigen Budgets mit einer Höchstgrenze von 100.000 € für die GAS-Regelung)
  • Personalkosten: Gehaltskosten für neue Mitarbeiter von 1 bis 3 EME und bis zu 20 % des förderfähigen Budgets mit einer Höchstgrenze von 45.000 € nur für den Deminimis-Status
  • Indirekte Ausgaben (obligatorische Kategorie für die Deminimis-Regelung und bis zu 7 % des gesamten förderfähigen Budgets)

Andere Informationen

Die maximale Dauer der Fertigstellung des materiellen und finanziellen Objekts des Investitionsprojekts darf vierundzwanzig (24) Monate ab Ausstellungsdatum des Gründungsbeschlusses nicht überschreiten.

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