Verbesserung der Energieeffizienz von sehr kleinen, kleinen und mittleren Handels-, Dienstleistungs- und Tourismusunternehmen
Die Verbesserung der Energieeffizienz von sehr kleinen, kleinen und mittleren Handels-, Dienstleistungs- und Tourismusunternehmen mit dem Ziel der Energieeinsparung, aber auch als Teil der Bemühungen zur Umsetzung des grünen Wandels steht im Zusammenhang mit den folgenden Zielen für Klima und Umwelt, definiert in der EU-Verordnung 2020/852:
o Begrenzung des Klimawandels
o Anpassung an den Klimawandel
o Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Die Maßnahme ist im Pfeiler „Grüner Wandel“ des Aufbau- und Resilienzfonds, in Kategorie A.2 Renovierung und im Sektor „Investitionen in Energieeffizienz“ eingeordnet und wird auf nationaler Ebene und in allen Regionen des Landes umgesetzt.
Bestehende kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Tourismus, die:
Das Budget öffentlicher Ausgaben der Aktion beläuft sich auf insgesamt 200 Millionen Euro und wird spezifisch wie folgt verteilt
Die Aktion wird aus Mitteln des Aufbau- und Resilienzfonds finanziert und die Verteilung der Ressourcen erfolgt auf regionaler Ebene.
Im Rahmen des Programms:
– Für die Sektoren Handel und Dienstleistungen werden Projekte mit einem Gesamtinvestitionsbudget von bis zu 100.000 € gefördert (subventioniertes Budget).
– Für den Tourismussektor werden Projekte mit einem Gesamtinvestitionsbudget (subventioniertes Budget) von 50.000 bis 500.000 € unterstützt. Die Kapazität der Einheit sollte bis zu einhundert (100) Betten betragen.
Die Obergrenzen enthalten keine Mehrwertsteuer, die keine förderfähige Ausgabe ist.
Förderfähige Wirtschaftszweige sind:
Andere unterstützende Dienste
Energieziel
Leistung
Die Beihilfeanteile für Investitionsvorhaben an den förderfähigen Gesamtkosten der Investitionsvorhaben sind wie folgt:
Betriebsart \ Ausgabenart | Energiesparausgaben (ΓΑΚ (ΕU) Nr.. 651/2014 (Artikel 38)) | Förderausgaben (De Minimis) |
Mittlere | 40% | 40% |
Kleine und sehr kleine | 50% |
Startdaten für die Förderfähigkeit der Ausgaben
1) für Ausgaben, die der Allgemeinen Freistellungsverordnung unterliegen, das Datum der elektronischen Einreichung des Vorschlags zum Programm.
2) für Ausgaben, die der Deminimis-Verordnung unterliegen, das Datum der Vorveröffentlichung des Programms,
Aufnehmender Träger
Die Region, in der das Investitionsprojekt durchgeführt wird. Bewerbungen müssen über das Informationssystem des Programms eingereicht werden.
Die Bewertung der Investitionsvorhaben erfolgt vergleichend im Rahmen einer Gesamtpunktzahl, die anhand folgender Kriterien ermittelt wird:
– K1: Reduzierte jährliche Primärenergieeinsparung (kWh/m2)
– K2 Spezielle jährliche Primärenergieeinsparung (auf Betriebsstunden reduziert)
– K3 Investitionseffizienz: das Verhältnis der jährlichen Primärenergieeinsparung (kWh/m2) zu den Investitionskosten (in reduzierten Größen).
Gesamtbewertung des Investitionsplanantrags: K = ΣΚixβi
Die Kriterien und Gewichtungsfaktoren βi werden in der Programmausschreibung detailliert beschrieben.
Um Sie besser bedienen zu können, füllen Sie bitte das Formular aus und wir werden Sie bezüglich des Termins kontaktieren.
Lassen Sie sich von Neuigkeiten im Investitionsgebiet informieren
All Rights Reserved 2023
Created with passion by Path Digital Agency