Aufschwungs- und Entwicklungsfond

EINSPAREN – UNTERNEHMEN

Verbesserung der Energieeffizienz von sehr kleinen, kleinen und mittleren Handels-, Dienstleistungs- und Tourismusunternehmen

Die Verbesserung der Energieeffizienz von sehr kleinen, kleinen und mittleren Handels-, Dienstleistungs- und Tourismusunternehmen mit dem Ziel der Energieeinsparung, aber auch als Teil der Bemühungen zur Umsetzung des grünen Wandels steht im Zusammenhang mit den folgenden Zielen für Klima und Umwelt, definiert in der EU-Verordnung 2020/852: 

o Begrenzung des Klimawandels 

o Anpassung an den Klimawandel 

o Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 

 

Die Maßnahme ist im Pfeiler „Grüner Wandel“ des Aufbau- und Resilienzfonds, in Kategorie A.2 Renovierung und im Sektor „Investitionen in Energieeffizienz“ eingeordnet und wird auf nationaler Ebene und in allen Regionen des Landes umgesetzt. 

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

In Erwartung auf die Veröffentlichung der Ausschreibung

Inhalt des Investitionsplans

  • Energetische Modernisierung der Gebäudeinfrastruktur mit Eingriffen in die Gebäudehülle, Modernisierung interner Elektroinstallationen, Modernisierung von Kühl-/Heizsystemen, Modernisierung oder Integration neuer Materialien und Geräte zur Reduzierung von Energieverlusten, Modernisierung von Beleuchtungseinrichtungen usw. und 
  • Installation und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen und Automatisierungsgeräten

Begünstigte

Bestehende kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Tourismus, die: 

  1. Im griechischen Hoheitsgebiet mit einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätig sind. 
  2. Als Unternehmen gegründet wurden und bis zum 31.12.2020 für die KAD (Aktivitätscodenummer)-Aktion berechtigt sind. 
  3. Mindestens zwei (2) Geschäftsjahre mit einer Dauer von zwölf Monaten vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsvorschlags abgeschlossen haben. 
  4. Legal und in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltgesetzen in Betrieb sind. 
  5. Das Energieaudit des Unternehmens in seinem aktuellen Zustand abgeschlossen haben und sich Energieeinsparungen aus den vorgeschlagenen Plänen ergeben. 
  6. Für den Fall, dass der Antrag Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudeinfrastruktur umfasst und wenn von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen, zum Nachweis der Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahmen, die Ausstellung eines Energieausweises, ausgestellt durch einen Energieinspektor, eingetragen im Register der Energieinspektoren erforderlich ist. 
  7. Mindestens das Mindestenergieziel erreicht, 
  8. Eine juristische Person (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft oder offene Handelsgesellschaft, Einpersonen-Kapitalgesellschaft, Soziales Genossenschaftsunternehmen, Genossenschaft) oder Einzelunternehmen bilden und einfache oder doppelte Bücher führen. 
  9. Hinsichtlich des gesamten Vorhabens sowie der einzelnen Maßnahmen gelten die in der Deminimis-Verordnung und der Allgemeinen Freistellungsverordnung 651/2014 definierten Kumulierungsvoraussetzungen. 
  10. Sich nicht in Konkurs, Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden. 
  11. Gegen das Unternehmen ist kein Beihilfeverfahren anhängig.

Budget

Das Budget öffentlicher Ausgaben der Aktion beläuft sich auf insgesamt 200 Millionen Euro und wird spezifisch wie folgt verteilt 

  • 100 Millionen Euro für die Sektoren Handel und Dienstleistungen 
  • 100 Millionen Euro für den Tourismussektor 

Die Aktion wird aus Mitteln des Aufbau- und Resilienzfonds finanziert und die Verteilung der Ressourcen erfolgt auf regionaler Ebene. 

Im Rahmen des Programms: 

– Für die Sektoren Handel und Dienstleistungen werden Projekte mit einem Gesamtinvestitionsbudget von bis zu 100.000 € gefördert (subventioniertes Budget). 

– Für den Tourismussektor werden Projekte mit einem Gesamtinvestitionsbudget (subventioniertes Budget) von 50.000 bis 500.000 € unterstützt. Die Kapazität der Einheit sollte bis zu einhundert (100) Betten betragen. 

Die Obergrenzen enthalten keine Mehrwertsteuer, die keine förderfähige Ausgabe ist.

Untergeordnete Investitionspläne

Förderfähige Wirtschaftszweige sind: 

  • Der Handels- und Dienstleistungssektor 
  • Der Tourismussektor.

Förderfähige Ausgaben

  • Eingriffe zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, wie z. B. Wärmedämmung von undurchsichtigen Bauteilen, Austausch von transparenten Bauteilen, Installation von Beschattungssystemen, 
  • Energiemodernisierung von Beleuchtungssystemen, z. B. Austausch von Beleuchtungskörpern durch neue LED-Technologie, Installation von Automatisierungen zur Kopplung von künstlichem mit natürlichem Licht, Installation von Automatisierungen zur Reduzierung des Verbrauchs aufgrund der Abwesenheit / Anwesenheit von Benutzern, 
  • energiesparende Eingriffe in Raumheizungssysteme 
  • energiesparende Eingriffe in Raumkühlsysteme 
  • energiesparende Eingriffe in Raumlüftungssysteme 
  • energiesparende Eingriffe in Warmwassersysteme 
  • Installationsarbeiten von erneuerbaren Energiesystemen Solarthermieanlagen, Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen, Kleinwindkraftanlagen und geothermische Wärmepumpen  einschließlich Erdwärmetauschern 
  • Installation von Automatisierungs-, Kontroll- und Managementsystemen auf lokaler und zentraler Ebene 
  • Systeme zur Verbesserung der Netzqualität 

Andere unterstützende Dienste 

  • Energieprüfer- Dienste
  • Energieinspektor-Dienste 
  • Entwicklung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach der Norm ISO 50001. 
  • Überwachungs- und Managementberatungsdienste 
  • Ausarbeitung von Studien und Forschungsarbeiten jeglicher Art, die für die Durchführung des Berichts über die Ergebnisse des Energieaudits im Zusammenhang mit den Zwecken der Aktion erforderlich sind. 

Andere Informationen

Energieziel 

  1. Reduzierung der emittierten Schadstoffe (CO2) um mindestens 35 % 
  2. Primärenergieeinsparung von mindestens 35 % 
  3. Upgrade der Energiekategorie basierend auf den Gedäudeenergieausweis um mindestens drei (3) Energieklassen in Bezug auf die bestehende Klassifizierung (oder obligatorische B-Klasse, wenn es sich um eine grundlegende Renovierung handelt), wenn es sich um eine Aufrüstung der Gebäudeinfrastruktur handelt, die unter der Bestimmungen des Gesetzes 4122/2013 fällt. 

 

Leistung

Die Beihilfeanteile für Investitionsvorhaben an den förderfähigen Gesamtkosten der Investitionsvorhaben sind wie folgt: 

 

Betriebsart \ Ausgabenart Energiesparausgaben (ΓΑΚ (ΕU) Nr.. 651/2014 (Artikel 38)) Förderausgaben (De Minimis)
Mittlere 40%                40%
Kleine und sehr kleine  50%

 

Startdaten für die Förderfähigkeit der Ausgaben 

1) für Ausgaben, die der Allgemeinen Freistellungsverordnung unterliegen, das Datum der elektronischen Einreichung des Vorschlags zum Programm

2) für Ausgaben, die der Deminimis-Verordnung unterliegen, das Datum der Vorveröffentlichung des Programms

 

Aufnehmender Träger

Die Region, in der das Investitionsprojekt durchgeführt wird. Bewerbungen müssen über das Informationssystem des Programms eingereicht werden. 

Die Bewertung der Investitionsvorhaben erfolgt vergleichend im Rahmen einer Gesamtpunktzahl, die anhand folgender Kriterien ermittelt wird:

– K1: Reduzierte jährliche Primärenergieeinsparung (kWh/m2) 

– K2 Spezielle jährliche Primärenergieeinsparung (auf Betriebsstunden reduziert) 

– K3 Investitionseffizienz: das Verhältnis der jährlichen Primärenergieeinsparung (kWh/m2) zu den Investitionskosten (in reduzierten Größen). 

Gesamtbewertung des Investitionsplanantrags: K = ΣΚixβi 

Die Kriterien und Gewichtungsfaktoren βi werden in der Programmausschreibung detailliert beschrieben.

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