NSRP 2021 – 2027

Aktion 3 – Digitale Transformation führender KMU

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

23.02.2023 bis das Budget erschöpft ist.

Inhalt des Investitionsplans

Begünstigte

Bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die: 

  • Mindestens eine (1) vollständige administrative Nutzung abgeschlossen haben
  • Mindestens ein (1) Jahr lang in einer der zulässigen KAD des Investitionsplans aktiv sind
  • Mindestens eine (1) förderfähige KAD-Aktivität haben, wenn Sie den Antrag einreichen
  • Finanzierung des Investitionsplans
  • Vor Einreichung des Förderantrags, mindestens neun (9) EMEs mit abhängiger Arbeit im Kalenderjahr haben
  • Vor Einreichung des Beihilfeantrags, noch keine Arbeiten am Investitionsvorhaben begonnen haben
  • Im Fragebogen zum digitalen Reifegrad des Unternehmens mindestens 70 Punkte erreichen

Budget

200.001,00€ – 1.200.000,00€

Staatskosten

Die Staatsausgaben können je nach Mitgliedsregion und förderfähigen Kosten des Investitionsplans zwischen 10 % und 60 % betragen.

Die Art der Beihilfe ist ein Zuschuss. Das Unternehmen hat die Wahl, die Beihilferegelung, entweder auf Grundlage der EU-Verordnung 651/2014 (GAK) oder auf Grundlage der EU-Verordnung 1407/2013 (De Minimis) zu wählen. 

Untergeordnete Investitionspläne

Es betrifft Unternehmen, die IKT bereits in vielen ihrer Abläufe integriert haben und nun versuchen, integrierte Investitionen in Spitzentechnologien oder Lösungen der Industrie 4.0 tätigen

Das Erstinvestitionskriterium muss erfüllt sein:

  • Gründung einer neuen Geschäftsniederlassung.
  • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Einheit.  Eine zusätzliche Kapazität der Anlage aufgrund des Investitionsplans kann nur akzeptiert werden, wenn die vorhandene Kapazität der Anlage durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden kann.
  • Diversifizierung der Produktion einer Einheit in Produkte oder Dienstleistungen, die in dieser Einheit noch nicht hergestellt wurden
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage

Die Einreichung eines Förderantrags ist entweder nur in „Action 1 – Basic Digital Transformation of SMEs“ oder nur in „Action 2 – Advanced Digital Transformation of SMEs“ oder nur in „Action 3 – Cutting Edge Digital Transformation of SMEs“ zulässig, unter Androhung von Sanktionen wie Ablehnung aller Anträge.

Das Unternehmen kann nur einen Antrag für eine weiter der beiden anderen Aktionen (Aktion 1 – Grundlegende digitale Transformation von KMU und Aktion 2 – Fortgeschrittene digitale Transformation von KMU) stellen, sofern 3 Monate seit der Rückzahlung des bereits genehmigten Finanzierungsantrags, vergangen sind.

Förderfähige Ausgaben

      • Ausstattungsausgaben mit indikativen Kosten: 
        • Lieferung von hochentwickelten Systemen für die Fernsteuerung von Anlagen
        • Automatisierung der verschiedenen Stufen der Wertkette (Produktion – Transport – Lagerung), 
        • Produktion / Lagerung / Transport mit Robotersystemen
        • Aufrüstung interner Datenübertragungsnetze
        • Interaktion mit Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten
        • Lieferung fortschrittlicher technologischer Systeme und mechanischer Ausrüstung für die Herstellung von Industrie 4.0-Systemen, sowie Sicherheitssysteme (z. B. Weltraumüberwachung, Cyber-Schutz usw.)
        • Unbemannte oder autonome Fahrzeugsysteme, Automatisierungssysteme, Robotersysteme usw.

        Softwareausgaben – mit indikativen Kosten: 

        • Bereitstellung von Anwendungen mit erhöhter Intelligenz für Verwaltungs- und Finanzplanung, digitale Sicherheit, Kunden- und Lieferkettenmanagement, Datenanalyse mit Hilfe von künstlicher Intelligenz, Optimierung der Produktion, Verbesserung der erbrachten Dienstleistungen usw.

        Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Upgrade – mit indikativen Kosten: 

        • Beratung und technische Unterstützung für die Parametrierung und Integration der neuen Systeme in den Betrieb von KMU, Systemzertifizierung usw.

        Der Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben wird mit dem Datum der Antragstellung

        festgelegt .Die maximale Dauer der Fertigstellung des physischen und finanziellen Objekts wird auf achtzehn (18) Monate ab Ausstellungsdatum des Gründungsbeschlusses festgelegt.

Andere Informationen

Für die Sektoren Produktion, Dienstleistung und Tourismus

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