NSRP 2021 – 2027

Aktion 2 – Fortgeschrittene digitale Transformation von KMU

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

23.02.2023 bis das Budget erschöpft ist.

Inhalt des Investitionsplans

Begünstigte

Bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die:

  • Mindestens eine (1) vollständige administrative Nutzung abgeschlossen haben
  • Mindestens ein (1) Jahr lang in einer der zulässigen KAD des Investitionsplans aktiv sind
  • Mindestens eine (1) förderfähige KAD-Aktivität bei Antragstellung auf Finanzierung des Investitionsprojekts, haben
  • Vor Einreichung des Förderantrags, mindestens fünf (5) EMEs abhängiger Arbeit während des Kalenderjahres haben
  • Vor Einreichung des Beihilfeantrags, noch keine Arbeiten am Investitionsvorhaben begonnen haben
  • Im Fragebogen zum digitalen Reifegrad des Unternehmens mindestens 80 Punkte erreicht haben

Budget

50.000,00€ – 650.000,00€

Staatskosten

Die Staatsausgaben können je nach Mitgliedsregion und förderfähigen Kosten des Investitionsplans zwischen 10 % und 50 % betragen.

Die Beihilfeart ist ein Zuschuss und unterliegt den Bestimmungen des ADR.

Untergeordnete Investitionspläne

  • Ausstattungsausgaben mit indikativen Kosten:
    • Bereitstellung anspruchsvoller Systeme für Betriebseinrichtungen oder Personal
    • Automatisierung der Produktion mit Robotersystemen
    • Modernisierung interner Datenübertragungsnetze usw.

    Ausrüstungsausgaben für die Produktion moderner technologischer Ausrüstung und fortschrittlicher digitaler Systeme mit indikativen, aber fokussierten Kosten: 

    • Beschaffung anspruchsvoller technologischer Systeme und mechanischer Ausrüstung für die Produktion von Industrie 4.0-Systemen und -Ausrüstung, Sicherheitssystemen und -ausrüstung (z. B. Gebäudeüberwachung, Cyber-Schutz). , usw.), Automatisierungssysteme, Robotersysteme.
    • Lieferung fortschrittlicher technologischer Systeme und mechanischer Ausrüstung für die Herstellung von Industrie 4.0-Systemen, sowie Sicherheitssysteme (z. B. Weltraumüberwachung, Cyber-Schutz usw.), Automatisierungs- und Robotersystemen

    Softwareausgaben mit indikativen Ausgaben:

    • Bereitstellung moderner Anwendungen für Verwaltungs- und Finanzplanung, digitale Sicherheit, Kunden- und Lieferkettenmanagement, Datenanalyse mit Tools der künstlichen Intelligenz, Produktionsoptimierung, Verbesserung der erbrachten Dienstleistungen usw.

    Ausgaben für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Upgrade mit indikativen Kosten: 

    • Technische Unterstützung für die Parametrierung und Integration der neuen Systeme in den Betrieb von KMU, Systemzertifizierung usw.

    Der Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben wird mit dem Datum der Antragstellung

    festgelegt .Die maximale Dauer der Fertigstellung des physischen und finanziellen Objekts wird auf fünfzehn(15) Monate ab Ausstellungsdatum des Gründungsbeschlusses festgelegt.

Förderfähige Ausgaben

  • Es betrifft Unternehmen, deren Ziel es ist, ihre digitale und technologische Reife durch integrierte Investitionen in neue IKT zu erweitern um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

    Das Erstinvestitionskriterium muss erfüllt sein:

    • Gründung einer neuen Geschäftsniederlassung.
    • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Einheit.  Eine zusätzliche Kapazität der Anlage aufgrund des Investitionsplans kann nur akzeptiert werden, wenn die vorhandene Kapazität der Anlage durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden kann.
    • Diversifizierung der Produktion einer Einheit in Produkte oder Dienstleistungen, die in dieser Einheit noch nicht hergestellt wurden
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit

    Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit. Die Einreichung eines Förderantrags ist entweder nur in „Action 1 – Basic Digital Transformation of SMEs“ oder nur in „Action 2 – Advanced Digital Transformation of SMEs“ oder nur in „Action 3 – Cutting Edge Digital Transformation of SMEs“ zulässig, unter Androhung von Ablehnung aller Anträge. Auch für eine der beiden anderen Aktionen (Action 1 – Basic Digital Transformation of SMEs und Action 3 – Digital Transformation of Leading SMEs) kann das Unternehmen nur dann einen Antrag stellen, sofern 3 Monate seit der Rückzahlung des bereits genehmigten Finanzierungsantrags, vergangen sind

Andere Informationen

Betrifft die Sektoren Produktion, Dienstleistung und Tourismus

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