Bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die:
50.000,00€ – 650.000,00€
Staatskosten
Die Staatsausgaben können je nach Mitgliedsregion und förderfähigen Kosten des Investitionsplans zwischen 10 % und 50 % betragen.
Die Beihilfeart ist ein Zuschuss und unterliegt den Bestimmungen des ADR.
Ausrüstungsausgaben für die Produktion moderner technologischer Ausrüstung und fortschrittlicher digitaler Systeme mit indikativen, aber fokussierten Kosten:
Softwareausgaben mit indikativen Ausgaben:
Ausgaben für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Upgrade mit indikativen Kosten:
Der Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben wird mit dem Datum der Antragstellung
festgelegt .Die maximale Dauer der Fertigstellung des physischen und finanziellen Objekts wird auf fünfzehn(15) Monate ab Ausstellungsdatum des Gründungsbeschlusses festgelegt.
Das Erstinvestitionskriterium muss erfüllt sein:
Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit. Die Einreichung eines Förderantrags ist entweder nur in „Action 1 – Basic Digital Transformation of SMEs“ oder nur in „Action 2 – Advanced Digital Transformation of SMEs“ oder nur in „Action 3 – Cutting Edge Digital Transformation of SMEs“ zulässig, unter Androhung von Ablehnung aller Anträge. Auch für eine der beiden anderen Aktionen (Action 1 – Basic Digital Transformation of SMEs und Action 3 – Digital Transformation of Leading SMEs) kann das Unternehmen nur dann einen Antrag stellen, sofern 3 Monate seit der Rückzahlung des bereits genehmigten Finanzierungsantrags, vergangen sind
Betrifft die Sektoren Produktion, Dienstleistung und Tourismus
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