NSRP 2021 – 2027

Aktion 1 – Grundlegende digitale Transformation von KMU

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

23.02.2023 bis das Budget erschöpft ist.

Inhalt des Investitionsplans

Begünstigte

Bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die:

  • Mindestens eine (1) vollständige administrative Nutzung abgeschlossen haben
  • Mindestens ein (1) Jahr lang in einer der zulässigen KAD des Investitionsplans aktiv sind
  • Vor Einreichung des Förderantrags, mindestens neun (3) EMEs mit abhängiger Arbeit im Kalenderjahr haben
  • Vor Einreichung des Beihilfeantrags, noch keine Investitionsvorhaben fertiggestellt oder nicht vollständig umgesetzt wurden

Budget

18.000,00€ – 30.000,00€

Die Art der Beihilfe ist ein Zuschuss und fällt unter die De-Minimis-Beihilfe.

 

REGION

STAATSAUSGABEN

BEZIRKE: WESTMAZEDONIEN, NÖRDLICHE ÄGÄIS, SÜDÄGÄIS, KRETA

GEMEINDEN: MEGALOPOLIS, GORTYNIA, TRIPOLIS, OCHALIA

60%

ANDERE REGIONEN

50%

Untergeordnete Investitionspläne

Es betrifft Unternehmen, die noch keine wichtigen Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT) in ihren Betrieb integriert haben, mit dem Ziel, die wichtigsten Mängel bei Anwendungen und Ausrüstungen zu beheben.

Das Unternehmen kann nur einen Antrag für eine weitere der beiden anderen  Aktionen (Action 2 – Advanced SME Digital Transformation und Action 3 – Leading SME Digital Transformation) stellen, sofern 3 Monate seit der Rückzahlung des bereits genehmigten Finanzierungsantrags, vergangen sind.

Förderfähige Ausgaben

Ausstattungsausgaben – mit indikativen Kosten: 

  • Bereitstellung von digitaler Büroausstattung
  • Aufrüstung interner Datenübertragungsnetze
  • Interaktion mit Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten etc.

 

Softwareausgaben – mit indikativen Kosten: 

  • Bereitstellung moderner Business Resource & Process Management-Anwendungen (z. B. ERP, WMS, KPIs, EDI, BMPS usw.)
  • Bildverarbeitung, 3D-Modelle und CAD
  • digitale Sicherheit, 
  • Kunden- und Lieferkettenmanagement sowie Produktionsoptimierung usw.

 

Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Upgrade – mit indikativen Kosten: 

  • Beratung und technische Unterstützung bei der Umsetzung des Investitionsplans
  • Installation oder Konfiguration von Anwendungen, die im Finanzierungsantrag enthalten sind

 

Der Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben beginnt mit der Veröffentlichung der Einladung (15.02.2023).Die maximale Dauer der Fertigstellung des physischen und finanziellen Objekts wird auf neun (9) Monate ab Ausstellungsdatum des Gründungsbeschlusses festgelegt.

Andere Informationen

Betrifft die Sektoren Produktion, Dienstleistung und Tourismus.

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