Entwicklungsgesetzes 4887/2022

Agri-Lebensmittel – Primäre Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte – Fischerei – Aquakultur

Am 3. Oktober 2022 wurde die Veröffentlichung der Ankündigung der Förderregelung für Agri-Lebensmittel – Primärproduktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte – Fischerei bekannt gegeben. 

Eckpunkte der Finanzierung

Beginn/Ende der Antragstellung

3. Oktober 2022 – 30. Dezember 2022.

Inhalt des Investitionsplans

Erstellen einer neuer Anlage. 

  • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage. 
  • Diversifizierung der Produktion einer Anlage. 
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage. 

Begünstigte

Handelsunternehmen 

  • Genossenschaft 
  • Sozialgenossenschaften, Landwirtschaftliche Genossenschaften, Produzentengruppen, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften 
  • Konzerne, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und deren Tochtergesellschaften unter Voraussetzungen. 
  • Einzelunternehmen mit maximal förderfähigen Investitionsprojektkosten von zweihunderttausend (200.000) Euro. 

Budget

  • In der landwirtschaftlichen Primärproduktion stellen nur kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen mit einer Förderhöchstsumme von 500.000 € Anträge. Die Beihilfehöchstsätze für die Teilnahme an der betreffenden Regelung sind wie folgt: 
  • 75 % des Betrags der förderfähigen Ausgaben auf den Inseln der Ägäis
  • 40 % des Betrags der förderfähigen Ausgaben in der Region Attika
  • 50 % des Betrags der förderfähigen Ausgaben in den übrigen Regionen des Landes
  • In der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte können Anträge von allen Unternehmen gestellt werden. Der Gesamtbetrag der von sehr kleinen und kleinen Unternehmen eingereichten Investitionsvorhaben wird für alle Beihilfearten auf 3.000.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Beihilfe pro Investitionsprojekt, das von mittleren und großen Unternehmen eingereicht wird, wird auf 3.000.000 € für die Beihilfe für die Leasingsubvention oder die Subvention für die Kosten der geschaffenen Arbeitsplätze oder die Subvention für Investitionsprojekte, die in Rodopi, Xanthi, Evros durchgeführt werden und 5.000.000 € für die Erweiterung der Steuerbefreiung, festgelegt.
  • Bei Investitionsprojekten, die in Abschnitte unterteilt sind, die Primärproduktion und Verarbeitung kombinieren, wird der Gesamtbeihilfebetrag auf 3.500.000 € für mittlere Unternehmen, für Kapitalanreize (Zuschuss oder Finanzierungsleasingzuschuss oder Zuschuss zu den Kosten der geschaffenen Arbeitsplätze) oder 5.500.000 € für die Steuerbefreiung, festgesetzt.

Untergeordnete Investitionspläne

  • Landwirtschaftliche Primärproduktion 
  • Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte 
  • Kombination der beiden oben genannten

Förderfähige Ausgaben

Ausgaben für Sachanlagen

  • Errichtung, Erweiterung, Modernisierung von baulichen Einrichtungen, Sonder- und Nebeneinrichtungen der Gebäude, Bauten zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bis zu 45 % und 60 % der Kosten bei Investitionsvorhaben in Pflanzenproduktion, 80 % bei Investitionsvorhaben in Gebäuden, die unter Denkmalschutz eingestuft werden. 
  • Der Kauf aller oder eines Teils des bestehenden Anlagevermögens, wie Gebäude, Maschinen und andere Betriebseinrichtungen. 
  • Die Anschaffung und Installation neuer moderner Maschinen und anderer Geräte, einschließlich der technischen Anlagen und der Transportmittel, die sich im Bereich der aufzunehmenden Einheit bewegen. 
  • Leasingmieten für neue moderne Maschinen und andere Geräte, deren Nutzung erworben wird, sofern der Leasingvertrag vorsieht, dass die Geräte bei Vertragsende Eigentum des Leasingnehmers werden. 
  • Modernisierung von Spezialeinrichtungen (nicht im Zusammenhang mit Gebäuden) und maschinellen Einrichtungen (nicht in der Primärproduktion). 

Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte

  • Technologietransfer durch den Kauf von geistigen Eigentumsrechten, Lizenzen, Patenten, Know-how und nicht geschütztem Know-how. 
  • Qualitätssicherungs- und Kontrollsysteme, Zertifizierungen, Beschaffung und Installation von Software und Betriebsorganisationssystemen. 

Andere Ausgaben als regionale Zuschüsse: 

  • Beratungshonorare für KMU. Sie werden nur für neue kleine und mittlere Unternehmen und bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (bis zu 5 % der geförderten Gesamtkosten) gefördert. 
  • Kosten für Sanierung schadstoffbelasteter Standorte. 
  • Kosten für Abfallrecycling und Wiederverwendung. 
  • Ausgaben für Berufsausbildung.
  • Ausgaben für KMU-Teilnahmen an Messen. 
  • Ausgaben für Investitionsbeihilfen für KMU. 

Andere Informationen

Arten der Beihiilfe

  • Steuerfreiheit 
  • Subvention 
  • Leasingzuschuss. 
  • Subventionierung der Kosten der geschaffenen Arbeitsplätze. 

 

  • Für sehr kleine und kleine Unternehmen werden die Beihilfesätze für alle Arten von Anreizen mit Ausnahme des Zuschusses in Höhe des Höchstsatzes der Regionalbeihilfecharta gewährt. Der Anreiz des Zuschusses wird zu achtzig Prozent (80 %) der Regionalbeihilfe-Charta gewährt. Für mittlere und große Unternehmen werden die Fördermittel zu achtzig Prozent (80 %) der Obergrenze der Regionalbeihilfen-Charta gewährt. Die Intensitäten werden für mittlere Unternehmen um zehn Prozent (10 %) und für kleine und kleinste Unternehmen um zwanzig Prozent (20 %) erhöht. 

 

  • Zu hundert Prozent (100 %) werden Anreize für Investitionsprojekte gewährt, die: 

 

Berggebiete, gemäß der Kategorisierung der griechischen Statistikbehörde (EL.STAT.), abgesehen von den kommunalen Einheiten, die Teil des städtischen Komplexes von Athen sind, Gebiete, die sich in einer Entfernung von bis zu dreißig (30) Kilometern von der Grenze befinden . Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als dreitausendeinhundert (3.100) Einwohnern, die gemäß einer Entscheidung des Regierungsausschusses für staatliche Beihilfen von Naturkatastrophen betroffen waren. 

 

  • Industrie- und Geschäftsgebiete (B.E.P.E.), Gewerbeparks (E.P.) mit Ausnahme von Gewerbeparks mittlerer Organisationsebene (E.P.E.B.O.), Empfangstaschen für Technologieparks und innovative Aktivitäten (T.Y.K.T.) und organisierte Empfänger von Fertigungs- und Geschäftsaktivitäten (O.Y.M.E.D.), soweit sie nicht die Modernisierung oder den Ausbau bestehender Strukturen des geförderten Unternehmens betreffen. Sie werden in Gebäuden umgesetzt, die als denkmalgeschützt eingestuft sind (90 % der Regionalen Förderkarte). 

 

Besondere Beihilfekategorien 

  • Sie beziehen sich auf die Wiederinbetriebnahme von Industrieanlagen, die ihren Betrieb eingestellt haben, mindestens 2 Jahre vor Einreichung des Anschlussantrags. Und der Wert der festen Ausrüstung der Industrieeinheit, die wiedereröffnet werden soll, deckt mindestens fünfzig Prozent (50 %) der unterstützten Kosten des Investitionsplans. 
  • Für die Region Nordägäis ist der Beihilfehöchstsatz für große Unternehmen auf 55 %, für mittlere Unternehmen auf 65 % und für kleine und kleinste Unternehmen auf 75 % festgelegt. 
  • Für die in den Delignitisierungszonen durchgeführten Investitionsprojekte, bei denen es sich um die Regionaleinheiten Florina und Kozani und die Gemeinde Megalopolis handelt, sind die Beihilfesätze die höchsten der Regionalbeihilfetabelle, abhängig von der Größe des Unternehmens und gemäß der Definition Arten von Hilfsmitteln. 

Für Investitionsprojekte, die in den Regionaleinheiten Kastoria und Grevena und in den Gemeinden Tripolis, Oichalia und Gortynia durchgeführt werden, wird der Subventionssatz für kleine und sehr kleine Unternehmen auf 90 % und für mittlere und große Unternehmen der Steuerbefreiungssatz festgelegt bei 90 % der Obergrenze der Fördergebietskarte.

Buchen Sie einen Termin und erfahren Sie mehr über die Entwicklung Ihres Unternehmens

Um Sie besser bedienen zu können, füllen Sie bitte das Formular aus und wir werden Sie bezüglich des Termins kontaktieren.